1. Vergütung, Zahlungen, Vorbehalte, vorzeitige Beendigung, Termine
1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei
Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind
grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet,
dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese
Dokumentation mit der Rechnung.
1.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei
Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des
Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur wenn der Mangel zweifelsfrei
vorliegt. 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein
Mangelanspruch verjährt ist.
1.4 Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen
bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, für die berechtigte
Mängeleinbehalte gemäß 1.3. Satz 2 zu berücksichtigen sind. Weiterhin behält sich der
Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die
weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für
einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate.
Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der
Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt
ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten
an der Vorbehaltsware durch den Anbieter.
Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden
noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiter-
veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem
Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit
der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem
Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den
Vertragsabschluss seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen
gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung
gleichzeitig annimmt.
Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche
um mehr als 20% übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen
entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
1.5 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter
zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch
Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem
Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde
wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit
informieren.
1.6 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form
vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem
Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig
und vertragsgemäß erhält.
2. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
2.1 Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die
Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes
vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der
Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbei-
zuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner
Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraus-
setzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur
Verfügung stellen und bei Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem
ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die
Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht.
Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden
können, stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters unentgeltlich ausreichende
Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
2.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter
Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen
schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum
Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des
Mangels.
2.4 Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie
über sonstige als vertraulich bezeichnete
Informationen, die im Zusammenhang mit der
Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher
Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder
Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils
anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese
Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen
Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.
Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell
eingesetzten Dritten auferlegen.
2.5 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte
Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der
Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen
einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung
vereinbart worden ist.
3. Störungen bei der Leistungserbringung
3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder
Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die
Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen
Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die
Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung
unverzüglich zu unterrichten.
3.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung
des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und
deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
3.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag
zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches
behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessener
gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die
Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert
zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für
Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und
Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des
Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des
Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt
höchstens 5 % dieses Preises. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz des Anbieters beruht.
3.4 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten
ist.
Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungs-
ersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der
Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der
Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses
Preises. 3.3 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
4. Sachmängel und Aufwandsersatz
4.1 Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der
vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer
Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung,
nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren
Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen,
die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher
Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert
die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt 6 ergänzend.
4.2 Ansprüche wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriffsanspruch
nach § 478 BGB bleiben unberührt, gleiches gilt soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1
Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vorschreibt, bei einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit.
Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Anbieter führt nur zur
Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein
Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die
Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
4.3 Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit
a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde
konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als
Mangel nachweisbar ist, oder
c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des
Kunden (siehe auch 2.2, 2.3 und 5.2) anfällt.
5. Rechtsmängel
5.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit
die Leistung vertragsgemäß und insbesondere im vertraglich vorgesehenen
Nutzungsumfeld eingesetzt wird.
Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen
Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen
Nutzung der Leistung. 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.
5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine
Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und
ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die
geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter
angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise
abzuwehren.
5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach
eigener Wahl und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich
einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter
keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
5.4 Ansprüchen des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend 4.2. Für
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt 6 ergänzend, für
zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt 4.3 entsprechend.
6. Allgemeine Haftung des Anbieters
6.1 Der Anbieter haftet dem Kunden stets
a) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
b) nach dem Produkthaftungsgesetz und
c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der
Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
6.2 Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat.
Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und
ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist
ausgeschlossen.
Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei
laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr,
jedoch nicht auf
weniger als € 50.000. Für die Verjährung gilt 4.2 entsprechend. Die Parteien können bei
Vertragsabschluß eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren.
Die Haftung gemäß 6.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus
dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz
- unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag
vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung
gemäß 6.1 b) bleibt von diesem Absatz unberührt.
6.3 Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der
Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter
Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß 6.2.
6.4 Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die
Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden
erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn
der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine
ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
6.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen
den Anbieter gilt 6.1 bis 6.4 entsprechend.
7. Sonstiges
7.1 Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-
Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei
grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle,
Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren
im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigen-
verantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
7.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
7.3 Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der
Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des
Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden.
Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat;
ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters.
7.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden.
7.5 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen
Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der
Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
Vertragsbedingungen für Dienstleistungen
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Anbieter erbringt die Dienstleistung ausschließlich gemäß der im Vertrag und
nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Vergütung.
Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde. Der Anbieter erbringt die
Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
1.2 Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden
Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.
2. Durchführung der Dienstleistung
2.1 Ort der Leistungserbringung ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes verein-
bart ist.
2.2 Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter des Anbieters werden von
diesem ausgesucht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung
durch bestimmte Mitarbeiter des Anbieters.
2.3 Der Anbieter bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung.
2.4 Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern des
Anbieters nicht weisungsbefugt.
2.5 Sofern der Anbieter die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist
nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
3. Mitwirkungspflichten
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner dem Anbie-
ter die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen, Informationen
und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellen, soweit
nicht vom Anbieter geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung.
Der Anbieter darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen,
Informationen und Daten ausgehen, außer soweit diese für ihn offensichtlich erkennbar
unvollständig oder unrichtig sind.
4. Nutzungsrechte
4.1 An den Dienstleistungsergebnissen, die der Anbieter im Rahmen des Vertrages
erbracht und den Kunden übergeben hat, räumt er dem Kunden das nicht ausschließliche
und nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen
des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen, soweit nichts an-
deres vereinbart ist.
4.2 Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Anbieter.
4.3 Der Anbieter kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht uner-
heblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor un-
berechtigter Nutzung verstößt. Der Anbieter hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur
Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter
Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann
der Anbieter den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem
Anbieter die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen.
5. Laufzeit
5.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von 3 Mo-
naten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Erstmals möglich
ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Vertragsabschluss
folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt.
Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist.
5.2 Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch sowohl vom
Anbieter als auch vom Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund ge-
kündigt werden.
5.3 Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.
6. Vergütung
6.1 Der Anbieter kann die Vergütung jährlich an allgemeine Listenpreise anpassen.
Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die Vergütungssätze um mehr als fünf
Prozent erhöhen. Der Anbieter wird dem Kunden eine solche Erhöhung zwei Monate
zuvor ankündigen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats ab Zugang der Ankündi-
gung gemäß 5.3 zum Zeitpunkt einer solchen Erhöhung kündigen.
6.2 Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von
21 Tagen nach Erhalt detailliert schriftlich widerspricht.
6.3 Reisekosten und –spesen sowie sonstige Aufwendungen werden in angemessener
Höhe erstattet, zumindest nach den steuerlichen Pauschalsätzen.
Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
6.4 Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit zusätzlicher Aufwand
wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch 3) an-
fällt.
7. Leistungsstörungen
7.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat der Anbieter dies zu ver-
treten (Leistungsstörung), so ist er verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen
ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu er-
bringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich.
Diese Pflicht des Anbieters besteht nur, wenn der Kunde die Leistungsstörung schrift-
lich und unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Kenntnis
rügt, außer soweit anderes vereinbart ist.
Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch den Anbieter angemessen zu
beobachten.
7.2 Hat der Anbieter eine nicht vertragsgemäße Leistung nicht zu vertreten, wird er dem
Kunden im Rahmen seiner Möglichkeiten deren vertragsgemäße Erbringung anbieten.
Nimmt der Kunde dieses Angebot an, kann der Anbieter damit verbundenen Aufwand
und nachgewiesene Kosten geltend machen.
7.2 Für etwaige darüber hinausgehende Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche gilt
Ziffer 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
8. Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen.